Forderungen

Um die Prüfungsleistungen fair zu bewerten, sollten die Bewertungskriterien auf das Verständnis eines Themas und auf die Fähigkeit, Wissen wiederzugeben, beschränkt werden, anstatt den Schwerpunkt auf die Sozialkompetenzen zu legen. 
 Eine Anpassung der Prüfungsbedingungen, wie das Halten von Vorträgen oder Diskussionen in kleinen Gruppen oder allein mit der Lehrperson, kann die Angst deutlich reduzieren und den Betroffenen Sicherheit geben. Alternativ kann es hilfreich sein, wenn die Gedanken schriftlich, zum Beispiel in Form einer Facharbeit, festgehalten werden können. Durch einen Nachteilsausgleich soll ebenfalls die Konzentrationsfähigkeit im Unterricht und während einer Prüfung gefördert werden.

An Prüfungen sollte der Fokus nicht auf den Sozialkompetenzen liegen, sondern auf dem Verständnis eines Themas und wie man dieses Wissen wiedergeben kann.

Daher sollten Betroffene einer schulrelevanten Angststörung in der Sek I und II in Basel einen angepassten Nachteilsausgleich bekommen, welcher gezielt dem individuellen Nachteil entgegenwirkt. 

 

Für die folgenden psychischen Erkrankungen gibt es bereits einen Nachteilsausgleich: F 80 - 89, F 98.5, F 90.0 und F 98.8. (Das sind z.B. AD(H)S, Lese- und Rechtschreibstörung, Rechenstörung, Autismus, etc.) Für Angststörungen gibt es aber noch keinen Nachteilsausgleich. AD(H)S-Betroffene bekommen unter anderem auf Grund ihrer Konzentrationsschwierigkeiten einen Nachteilsausgleich. Doch auch Betroffene einer Angststörung können unter Konzentrationsschwierigkeiten leiden, bekommen aber keinen Nachteilsausgleich. Das muss sich ändern.

 

Der offizielle Forderungstext aus der Petition:
Die Unterzeichnenden der Petition fordern, dass Betroffene einer Agoraphobie, Panikstörung, sozialen Phobie und/oder generalisierten Angststörung, welche fachärztlich diagnostiziert ist und eine Auswirkung auf den Schulalltag hat, einen auf die Angststörung angepassten Nachteilsausgleich erhalten sollen. Der Nachteilsausgleich soll auf die Bedürfnisse und Angststörung der Person angepasst werden. Während einer Therapie und dem Heilungsprozess sollen Betroffene somit Unterstützung erhalten. Der Nachteilsausgleich soll für betroffene Schüler*innen in Basel der Sek I und II gelten.

Mögliche Lösungsvorschläge:

  • Die Verlängerung der Zeit an

        schriftlichen Prüfungen.

  • Die Befreiung von Mitmachnoten/Anpassung der Mitmachnoten.
  • Die Durchführung von Vorträgen und/oder Diskussionen in kleinen Gruppen oder nur vor der Lehrperson allein.
  • Sport- oder Musikvorführungen nur vor der Lehrperson / in kleinen Gruppen.
  • Die Möglichkeit, Vorträge schriftlich einzureichen und als Facharbeit abzugeben.
  • Das Schreiben einer Prüfung in einem separaten Raum.